Der Alltag einer Familie in der Klinik


Über Monate, manchmal auch Jahre bewegt sich das Leben zwischen Hoffnung und Angst, zwischen Leben und Tod.
Mit der Krankheit des Kindes nicht allein zu sein, sondern Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Seelsorgerinnen und Seelsorger usw. an der Seite zu haben, die sich Tag und Nacht professionell kümmern, gibt den meisten Eltern ein Gefühl von Sicherheit für ihr Kind. Jedoch entwickelt sich das für die meisten so wichtige Vertrauensverhältnis erst nach und nach.
Neben dem Alltag muss die Betreuung der Geschwister und der eigene Beruf organisiert werden.
Viele Geschwister fühlen sich ungeliebt, weil sich alles nur noch um das kranke Kind dreht. Gleichzeitig haben sie oft Schuldgefühle. Schulversagen, Bettnässen und andere Verhaltensauffälligkeiten können Alarmsignale sein für ein zerbrechendes Kinderherz.
Für die Familien ist die stationäre Behandlung des kranken Kindes nicht selten mit dauerndem Pendeln zwischen den Kliniken und zu Hause verbunden, welche zusätzlich zeitlich, körperlich, seelisch und finanziell belastet.
Die nervliche und körperliche Anspannung zerreißt Partnerschaften und Familien. Es ist ein Leben im ständigen Ausnahmezustand – oft ohne Aussicht auf baldige Entlastung.

EUROPEAN ASSOCIATION FOR CHILDREN IN HOSPITAL


Artikel 1
Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.

Artikel 2
Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.

Artikel 3
Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.

Artikel 4
Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.

Artikel 5
Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.

Artikel 6
Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.

Artikel 7
Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.

Artikel 8
Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.

Artikel 9
Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.

Artikel 10
Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.

Hintergrundinformationen:

Im Jahr 1988 wurden 10 Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt von 12 internationalen Kind und Krankenhaus Initiativen, darunter AKIK, verfasst. Diese 10 Artikel wurden mit der Gründung des Dachverbandes EACH (European Association for Children in Hospital) als EACH-Charta benannt und sind inzwischen von führenden Medizin- und Pflegeverbänden anerkannt. In Deutschland wird die EACH durch das Aktionskomitee Kind im Krankenhaus (AKIK) und in der Schweiz durch „Kind & Spital“, Verein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitswesen, vertreten.